Jagd- und Schonzeiten in Baden-Württemberg
Mit dem Inkrafttreten des Jagd-und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) am 1.4.2015 und der Durchführungsverordnung am 18.4.2015 gelten in Baden-Württemberg neue Regelungen.
Eine übersichtliche Zusammenstellung der Jagdzeiten - auch für alle anderen Bundesländer - finden Sie auf folgender Webseite: Schonzeiten.de
Hubertustag - Wer war Hubertus?
Am 3. November gedenken Jäger in ganz Deutschland und weiteren Teilen Europas jedes Jahr ihrem Schutzheiligen Sankt Hubertus, dem Pfalzgraf von Burgund. Er ist der Begründer einer nachhaltigen und waidgerechten Jagd.
Hubertus von Lüttich gilt als Schutzheiliger für Jäger, Hunde, Natur und Umwelt und lebte als Pfalzgraf von Burgund von 655 bis 727 nach Christus.
Der Überlieferung nach war Hubertus als junger Edelmann ein zügelloser Jäger, der die Erlegung des Wildes als Selbstzweck sah. Weder christliche Feiertage noch ethische Grundsätze hinderten den Jäger, seiner Leidenschaft hemmungslos nachzugehen. Nachdem seine Frau gestorben war, ging er als Einsiedler in die Wälder der Ardennen, um dort über seine Trauer hinwegzukommen und ernährte sich ausschließlich durch die Jagd.
Eine Begegnung mit einem Hirsch, der ein leuchtendes Kreuz zwischen seinen Geweihstangen trug, bekehrte ihn und ließ ihn erkennen, dass die Jagd nicht allein dem Selbstzweck dient, sondern ein Dienst an der Natur mit weitreichender Verantwortung ist.
Hubertus widmete in der Folge sein Leben der Kirche. Er stieg zum Bischof von Lüttich auf und wurde nach seinem Tod heiliggesprochen.
Diese „Achtung vor dem Geschöpf“ ging als Waidgerechtigkeit in die Verhaltensgrundsätze der Jägerschaft ein. Der Heiliggesprochene wird meist mit Jagdhund und Jagdhorn kniend vor dem „Hubertushirsch“ dargestellt, bewaffnet mit Schwert und Spieß. Hubertusmessen werden Anfang November von Jagdhornbläsern begleitet und in feierlich geschmückten Kirchen gehalten.
Quelle: DJV
Anerkannte Nachsuchengespanne des LJV
Die Jägerschaft trägt dem Gedanken der Waidgerechtigkeit, also der ethischen Verpflichtung gegenüber dem Wild verbunden mit dem Tierschutzgedanken, Rechnung. Dies geschieht auch durch die harte Arbeit der Nachsuchegespanne.
Die folgenden anerkannten Nachsucheführer sind vom LJV bestätigt und stehen Ihnen im Notfall zur Verfügung.
Astrid Hemmrich
Ph.-Adam-Ulrichstr. 22
97922 Lauda-Königshofen
Hund: Bayerischer Gebirgsschweißhund
Tel. 09343 / 50 90 77
Mobil 0171 / 54 51 958
Bruno Freisleben
Weidenmühle 5
97956 Werbach
Hund: Deutsch Langhaar
Tel. 09341 / 12 533
Mobil 0160 / 98 18 61 49